Im Anwaltsbereich vertrete ich erbrechtlich in verschiedene Richtungen: Zum Einen Enterbte bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, zum Anderen Erben bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Vorab geht es jedoch oft auch um die Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge und andere Schriftstücke, die als sog. „letzter Wille“ auszulegen sind). Ebenso ist die Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist und einen Anspruch auf Erteilung eines Erbscheines hat, gelegentlich streitig. Dann geht es häufig um die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Erben und/oder Beschenkten, um die Höhe des Pflichtteilsanspruches berechnen zu können. Ferner bin ich tätig bei der Vorbereitung von Erbauseinandersetzungsverträgen, die Bewertung von Nachlassangelegenheiten etc. Mein Ziel ist es vor allem einverständliche Lösungen zu erwirken, auch wenn die Erbrechtler gerne den Spruch verwenden: „Gott schickt den Tod, der Teufel die Erben“.
In erbrechtlichen Angelegenheiten ist zu Beginn des Mandats die Einschätzung der anfallenden Kosten oft nicht möglich, da der Wert des Nachlasses erst zu einem späteren Zeitpunkt feststeht und die Rechtsanwaltsgebühren sich nach diesem berechnen. Ich vereinbare daher immer ein Mindesthonorar von 595 Euro inklusive Mehrwertsteuer für meine Tätigkeit.