Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift sollten Sie einen Termin mit meinem Büro vereinbaren, zu dem Sie neben dem Dokument, welches Sie unterschreiben wollen, auch einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) mitbringen müssen. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung prüfe ich den Text, den Sie unterschreiben, inhaltlich nicht, sondern ich bestätige ausschließlich, dass Sie die Person sind, die das Dokument unterschrieben hat. Ich muss mich jedoch vergewissern, ob ich die Amtstätigkeit verweigern muss, z. B. weil das Dokument sittenwidrig ist.
Die Notargebühr für die reine Unterschriftenbeglaubigung in deutscher Sprache bestimmt sich nach dem Geschäftswert und beträgt mindestens 23,80 Euro und höchstens 83,30 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzliche Gebühren entstehen z. B. dann, wenn ich das Dokument mit der von mir beglaubigten Unterschrift für Sie an Dritte übersende oder der Beglaubigungsvermerk in einer Fremdsprache verfasst wird.
Für die Beglaubigung von Fotokopien benötigen Sie in Coronazeiten einen Termin. Sie können die Originale, von denen die beglaubigten Fotokopien gefertigt werden sollen, zu den vereinbarten Zeiten hier im Büro vorbeibringen. Je nachdem, was für ein Arbeitsaufkommen vorliegt und ob ich im Haus bin, können Sie dann die beglaubigten Fotokopien zusammen mit den Originalen entweder direkt mitnehmen oder am nächsten Tag abholen. Pro Beglaubigung einer Fotokopie fällt bei Dokumenten von bis zu zehn Seiten eine Notargebühr in Höhe von 11,90 bzw 11,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer an. Eine zusätzliche Gebühr entsteht, wenn der Beglaubigungsvermerk in einer Fremdsprache verfasst wird.